Informationen zu den Leistungskriterien im Kranken-Versicherungsvergleich - PKV Check Private Krankenversicherung
Als freier und damit ungebundener Versicherungsmakler untersuchen wir die Tarife mit Ihren unterschiedlichen Leistungen nach einer Vielzahl von Kriterien. Die nachfolgenden Punkte sind u.a. berücksichtigt:
Allgemeiner Bereich
Osttarife Für Mitbürger aus den "neuen" Bundesländern gibt es spezielle Tarife. Diese sind günstiger, bieten aber meist nur eine Basisversorgung ähnlich der GKV.
Grundschutztarife Tarife mit einer Basisversorgung können mit dieser Option ein- oder ausgeschlossen werden.
Primärarzttarife Tarife sehen Leistungseinschränkungen vor, wenn Fachärzte direkt (ohne Überweisung durch den Haus- oder Primärarzt) aufgesucht werden. Primärärzte sind u. a. praktische Ärzte ohne Facharztbezeichnung oder Frauen- und Kinderärzte.
Beitragsrückerstattung Zahlreiche Gesellschaften zahlen Beiträge zurück, wenn der Versicherte keine Leistungen in Anspruch genommen hat und insgesamt der Geschäftsverlauf dies erlaubt (erfolgsabhängig). Eine garantierte Beitragsrückerstattung bedeutet, dass der Versicherte bei Leistungsfreiheit einen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelten Anspruch auf Beitragsrückerstattung hat, und zwar unabhängig vom jeweiligen Geschäftsergebnis des Unternehmens. Diese Tarife sind besonders interessant für Angestellte / freiwillig gesetzlich Kranken Versicherte.
Schutz im Ausland Der Geltungsbereich spielt im Zuge der Globalisierung eine immer größere Rolle. Arbeitsplatzverlagerungen, Auslandsurlaube und Wohnsitzverlagerungen nehmen langfristig immer mehr zu. Es kann gewählt werden, ob die Krankheitskostenvollversicherung - eine Geltungsdauer unter 6 Monate - eine Geltungsdauer von 6-12 Monaten - eine Geltungsdauer von 12-36 Monaten - eine unbegrenzte Geltungsdauer vorsieht
Optionstarife Optionstarife bieten die Möglichkeit, später in einen höherwertigeren Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung zu wechseln
Begriffe zur Selbstbeteiligung
Selbstbeteiligung Wer bereit ist, sich mit einem bestimmten Betrag im Jahr an den Krankheitskosten zu beteiligen, zahlt deutlich weniger. Dies gilt sowohl für die eigentliche Prämie, als auch für die Prämie inklusive SB. Es lohnt sich besonders für Selbständige, dass sich bei Angestellten der Arbeitgeber am Beitrag, nicht aber am Selbstbehalt beteiligt. Es handelt sich um jährliche (kumulierte) Größen.
Absolute Selbstbeteiligung Bei einer absoluten Selbstbeteiligung leistet die Versicherung erst nach Überschreiten des festgelegten Betrags.
Prozentuale Selbstbeteiligung Bei einer prozentualen Selbstbeteiligung muss für jede Rechnung ein bestimmter Prozentsatz selbst geleistet werden, allerdings nur bis zu einer maximalen Rechnungssumme.
Optimale Selbstbeteiligung Versicherer bieten Tarife mit unterschiedlichen SB-Stufen an. Bei der Berechnungsoption 'Optimale SB' wird die Selbstbeteiligung in die Prämie eingerechnet, bei prozentualer SB zu 50%. Es erscheint die Tarifvariante im Ergebnis, die inkl. SB die günstigste ist. Wenn nicht optimiert wird, erscheint die höchste SB-Stufe eines Tarifwerks im Ergebnis, bei Optimierung oft eine mittlere oder niedrige SB-Stufe.
Selbstbeteiligung auch im stationären und dentalen Bereich Es gibt Tarifwerke, die aus sogenannten Kompakttarifen bestehen, sowie Tarifwerke mit speziellen Tarifen für den ambulanten, stationären und dentalen Bereich. Bei Kompakttarifen bezieht sich die SB auch auf den stationären und dentalen Bereich.
Allgemeiner Bereich (Zusatzversicherung)
Ergänzung zur gesetzlichen Krankenkasse
Zu empfehlen sind folgende Absicherungen: im ambulanten Bereich die Heilpraktikerleistung und die Erstattung von Sehhilfen, im stationären Bereich die Wahlleistungen, im dentalen Bereich ein Zahnzusatztarif sowie ein Krankentagegeld für die Krankengeldlücke.
Tarife nur zum Risikobeitrag Wenn Sie diese Option wählen, erweitern Sie das Ergebnis um zusätzliche Tarife. Diese Tarife sind zum Risikobeitrag, also ohne Alterungsrückstellung kalkuliert. Beitragssprünge durch das Erreichen einer höheren Altersstufe sind ebenso möglich wie eine Beendigung des Vertrages bei Erreichen eines bestimmten Alters.
Tarife nur für unfallbedingte Erkrankungen Wenn Sie diese Option auswählen, erweitern Sie das Ergebnis um zusätzliche Tarife. Diese Tarife leisten nur bei unfallbedingten Erkrankungen.
Optionstarife Optionstarife bieten die Möglichkeit später in eine Vollversicherung ohne zusätzliche Gesundheitsprüfung zu wechseln.
Auslandsreiseschutz Die Gesetzliche Kranken Versicherung GKV bietet keinen weltweiten Schutz. Einige Zusatztarife beinhalten deshalb eine Auslandsreisekrankenversicherung.
Leistungsbereiche: ambulant / stationär / dental
Ambulanter Bereich
Heilpraktiker Soll der Versicherungsschutz auch Leistungen des Heilpraktikers umfassen?
Hufelandverzeichnis Entscheidend ist nicht nur, ob Behandlungen des Heilpraktikers grundsätzlich versichert sind, sondern auch für welche Behandlungsmethoden geleistet wird. Einige Versicherer leisten für alle Methoden des sogenannten Hufeland-Verzeichnisses. Das Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen ist eine Abrechnungshilfe für naturheilkundlich tätige Ärzte. Es wurde herausgegeben von der Hufelandgesellschaft für Gesamtmedizin e.V., der alle namhaften Ärztegesellschaften für die verschiedenen Naturheilverfahren angeschlossen sind. Das Hufelandverzeichnis enthält alle naturheilkundlichen Diagnostik- und Therapieverfahren, die theoretisch erklärbar und praktisch bewährt und die lern- und lehrbar sind. Wenn ein Tarif aussagt, dass alle Verrichtungen gemäß dem Hufelandverzeichnis erstattet werden, hat das verglichen mit Tarifen, die eine abschließende Aufzählung der Methoden vorsehen, den Vorteil, dass auch für neue Behandlungsmethoden geleistet wird, sobald diese im Verzeichnis aufgenommen wurden.
Versicherungsmakler Peter Müller, Gottesweg 21, 50969 Köln www.pm-makler.de
Psychotherapie Soll der Versicherungsschutz auch Leistungen für Psychotherapie umfassen?
Gebührenordnung für Ärzte GOÄ Rechtsgrundlage für die Berechnung der ärztlichen Leistungen in der PKV. Ein komplettes Verzeichnis aller ärztlichen Verrichtungen, die gegenüber dem Patienten abgerechnet werden können. Aufgeführt ist die Bezeichnung der Leistung, eine Gebührenziffer, und ein bestimmter Euro-Wert als Basissatz dafür. Im Vorspann ist behandelt, welche Vielfach-Faktoren der Euro-Werte wann berechnet werden dürfen.
Der Regelfall ist der 2,3-fache Faktor auch genannt Regelhöchstsatz; bei medizinischer Begründung (schwierig, aufwendig etc.) kann bis zum 3,5-fachen des jeweiligen Basis-Wertes berechnet werden (genannt Höchstsatz). Das gilt immer noch als Berechnung im Rahmen der Gebührenordnung.
Für Medizinisch-technische Leistungen (z.B. Röntgen, Bestrahlung, Laboruntersuchungen) ist der Regelsatz der 1,8-fache Satz, der Höchstsatz der 2,5-fache.
Darüber hinaus können abweichende Berechnungen als Honorarvereinbarung (im Einzelfall) festgelegt werden. Diese muss vor der Behandlung dem Patienten zur Unterschrift vorgelegt werden. Hierin muss dann genau geregelt werden, was wofür berechnet werden soll.
Erstattung für Sehhilfen Die Höhe der Erstattung für Sehhilfen kann von Tarif zu Tarif sehr unterschiedlich sein. Ambulanter Bereich (speziell für Vollversicherung)
Ergänzungstarife für Beihilfeberechtigte Für Beihilfeberechtigte gibt es spezielle Ergänzungstarife, die nicht beihilfefähige Kosten, z.B. Heilpraktiker oder Material- und Laborkosten übernehmen.
Freie Wahl des Behandlers (z.B. psycholog. Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten) Die Musterbedingungen sehen vor, dass der versicherten Person die Wahl unter den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten freisteht. Wenn daneben auch Behandlungen durch den psychologische Psychotherapeuten oder der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten versichert sein sollen, muss das ausdrücklich genannt sein.
Mindestens 50 ambulante Sitzungen ohne vorherige Zusage Viele Tarife sehen eine Begrenzung der Sitzungszahl vor. Die Grenzen können z.B. bei schweren Traumata leicht überschritten werden. Einige Bedingungen sehen die Notwendigkeit einer Zusage des Versicherers vor Behandlungsbeginn vor. Hier können zum Beispiel Tarife selektiert werden, die Erstattung für mindestens 50 Sitzungen ohne vorherige Zusage vorsehen.
Keine Einschränkungen bei der Erstattungshäufigkeit Gibt es Einschränkungen bei den Hilfsmitteln, wie 'Hilfsmittelleistungen in zeitlich befristeten Erstattungszyklen, die Leistung muss mindest jährlich erfolgen.
Keine Limitierung durch eine prozentuale oder durch preisliche Leistungsobergrenze Erfasst ist, ob es preisliche oder prozentuale Obergrenzen bei der Erstattung gibt? Eine Einkränkung kann durch Formulierung z.B. 'einfache Ausführung' erfolgen. Ist eine Begrenzung nur für Sehhilfen vorgesehen, wird dieses hier nicht berücksichtigt.
Keine Einschränkung bei Krankenfahrstühlen Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die Krankenfahrstühle (wie z.B. der handbetriebene Krankenfahrstuhl). Es darf keine Einschränkung durch Art / Umfang, preisliche oder prozentuale Grenzen geben.
Heimdialysegeräte Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die lebenserhaltenden Hilfsmittel (wie z.B. die Heimdialyse).
Atemüberwachungsmonitore Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die lebenserhaltenden Hilfsmittel (wie z.B. die Atemüberwachung).
Beatmungsgeräte, Sauerstoffkonzentratoren Erfasst sind nach Art und Umfang (offene Formulierungen oder abgeschlossene Aufzählungen) die lebenserhaltenden Hilfsmittel, wie z.B. die Sauerstoffkonzentratoren.
Kostenersatz für nichtärztliche Behandler (Ergotherapeuten, Logopäden) Erfasst ist, ob für versicherte, logopädische oder ergotherapeutische Behandlungen auch nichtärztliche Behandler (Logopäden, Ergotherapeuten) in Anspruch genommen werden können.
Erstattung nicht nur im Notfall, bei Gehunfähigkeit und nicht nur bei bestimmten Krankheiten Es dürfen keine schwerwiegenden Einschränkungen aufgeführt sein, wie etwa nicht nur im Notfall, nicht nur bei Gehunfähigkeit und nicht nur bei bestimmten Krankheiten oder nicht nur im Zusammenhang mit ambulanten Operationen.
Versicherungsmakler Peter Müller, Gottesweg 21, 50969 Köln www.pm-makler.de
Keine Einschränkung auf den nächstgelegenen oder nächsten Behandler In den Versicherungsbedingungen darf keine Einschränkung auf den 'nächstgelegenen' oder 'nächsten' Behandler ohne den Zusatz 'geeigneten' enthaltenen sein.
Keine Beschränkung in der Entfernung (Kilometerbegrenzung oder Territorialgebiet) Ein umfangreicher Deckungsschutz bedeutet, dass es bei den Transporterstattungen keinen maximalen Entfernungsradius gibt.
Vorsorgeuntersuchungen umfassender als der gesetzliche Rahmen der GKV Kassen Die Vorsorgeleistungen soll besser / umfassender als in der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht nur dadurch, dass die sonst üblichen Altersbeschränkungen nicht eingehalten werden müssen.
Ambulante Heilbehandlung in einem Kurort/Heilbad ohne vorherige Zusage In den Bedingungen ist der Verzicht auf die 'Kurortklausel' nach § 5 (1) e) der MB/KK 94 Teil I des PKV-Verbandes enthalten (bei Verzicht auf diese Klausel darf ein approbierter niedergelassener Arzt in einem Kurort/Heilbad zur ambulanten Behandlung aufgesucht werden).
Ambulanter Bereich (speziell für Zusatzversicherung)
Ambulanter Privatarzt Beim Leistungserstattungsprinzip gehen Sie mit Ihrer Chipkarte zum Arzt, werden dort behandelt und der Arzt bekommt die Entlohnung über ein kompliziertes Punktesystem von der Krankenkasse bezahlt. Alternativ können Sie auch das Kostenerstattungsprinzip wählen. Hier bekommen Sie nach Ihrem Arztbesuch eine Rechnung vom Arzt, die Sie dann bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Sie bekommen dann den Betrag erstattet, der auch sonst an den Arzt gezahlt worden wäre. Die Differenz können Sie sich dann zu einem Großteil von speziellen Zusatztarifen erstatten lassen, die Sie mit dieser Auswahl selektieren können. An die Wahl des Kostenerstattungsprinzips sind Sie mindestens 12 Monate gebunden. Der Vorteil dieses Systems ist, dass Sie beim Arzt wie ein Privatpatient behandelt werden und somit bessere Leistungen in Anspruch nehmen können.
Ambulante Zuzahlungen Die Gesetzlichen Krankenversicherten haben einige Zuzahlungen zu leisten, z.B. für Arznei- und Verbandmittel und Heilmittel wie Krankengymnastik und Massagen. Einige Zusatztarife übernehmen die Zuzahlungen (oder Teile davon).
Praxisgebühr Für GKV-Versicherte seit 1. Januar 2004 gilt die Praxisgebühr: Bei ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung wird für jedes Quartal eine Praxisgebühr von zehn Euro fällig. Überweist der Hausarzt den Patienten zur Weiterbehandlung an einen Facharzt, muss keine erneute Gebühr entrichtet werden. Einige wenige private Zusatztarife erstatten diese Praxisgebühr.
Stationärer Bereich
Krankenhaus Grundsätzlich können alle Patienten die allgemeinen Krankenhausleistungen (medizinische Versorgung durch die diensthabenden Ärzte sowie Pflege, Unterkunft und Verpflegung im Mehrbettzimmer) des Krankenhauses in Anspruch nehmen. Darüber hinaus bietet Ihnen das Krankenhaus in der Regel zwei Arten von Wahlleistungen an: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, wahlärztliche Behandlung durch die leitenden Krankenhausärzte (Chefarztbehandlung).
Einbettzimmer Der Versicherte hat Anspruch auf ein Einbettzimmer. Wenn kein Einbettzimmer in Anspruch genommen wird oder nicht vorhanden ist, erhält er eine Entschädigung (Ersatz-Krankenhaustagegeld).
Ein- / Zweibettzimmer Bestimmte Gesellschaften bieten als Alternative zu den klassischen Tarifen den Ein- oder Zweibettzimmertarif an. Einen Tarif, der generell für Ein- oder Zweibettzimmer leistet, aber kein Ersatz-Krankenhaustagegeld zahlt, wenn kein Einbettzimmer in Anspruch genommen wurde.
Versicherungsmakler Peter Müller, Gottesweg 21, 50969 Köln www.pm-makler.de - Fon +49 221 121213
Zweibettzimmer Der Versicherte hat Anspruch auf ein Zweibettzimmer. Wenn er in ein Einbettzimmer möchte, muss er die Differenz bezahlen. Zahlen manche Kunden aus ihrer Krankenhaus-Tagegeldversicherung.
Mehrbettzimmer Dies entspricht den Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse, ohne Chefärzte, eigenes Bad und Toilette usw.
Privat- / Chefarzt-Behandlung Umfasst die ärztlichen Wahlleistungen, d.h. die privatärztliche Behandlung durch den Chefarzt bzw. den Arzt nach Wahl. Die Wahl eines Ein- bzw. eines Zweibettzimmers ist meist mit einer Privatarzt-Behandlung verbunden.
Stationärer Bereich (speziell für Vollversicherung)
Erstattung nicht nur im Notfall und nicht nur bei bestimmten Krankheiten Es dürfen keine schwerwiegenden Einschränkungen aufgeführt sein, wie etwa nicht nur im Notfall, nicht nur bei bestimmten Krankheiten oder nicht nur im Zusammenhang mit ambulanten Operationen.
Keine Einschränkung auf das 'nächstgelegene' oder 'geeignete' Krankenhaus In den Versicherungsbedingungen darf keine Einschränkung auf das 'nächstgelegene' oder 'nächste' Krankenhaus ohne den Zusatz 'geeigneten' enthaltenen sein.
Keine Beschränkung in der Entfernung (Kilometerbegrenzung oder Territorialgebiet) Ein umfangreicher Deckungsschutz bedeutet, dass es bei den Transporterstattungen keinen maximalen Entfernungsradius gibt.
Keine Eingrenzung beim Transportmittel Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass keine Einschränkungen auf 'Transport-FAHRTEN' bestehen, falls auch der Transport mit dem Rettungshubschrauber versichert sein soll.
Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der berücksichtigten Tarif-, Beitrags- und Leistungsdaten gegeben! Weder der Hersteller dieses Programms noch der Überbringer (Versicherungsmakler Peter Müller Tel. 0221 121213) dieser Seite können eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der aufgeführten Darstellungen übernehmen.
Unterbringung in Gemischten Anstalten ohne vorherige schriftliche Leistungszusage bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung In Deutschland gab es 2006 662 gemischte Anstalten. Hierbei handelt es sich um Krankenanstalten, die neben einem üblichen Krankenhausbetrieb auch die Aufnahme von Rekonvaleszenten und/oder einen Sanatoriumsbetrieb durchführen. Leistungen für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen in Gemischten Anstalten sind nach den MB/KK 94 Teil I des PKV-Verbandes ausschließlich nach vorheriger Zusage des Unternehmens versichert. Einige dieser Regelungen verlieren jedoch etwas an Bedeutung, da diesbezüglich rechtsgültige Urteile des BGH vorliegen. Von diesen Urteilen sind jedoch nur einige wenige Versicherungsfälle betroffen.
Unterbringung in gemischten Anstalten ohne vorherige schriftl. Leistungszusage bei Unfällen Erfolgen Leistungen in Gemischten Anstalten nach Unfällen auch ohne vorherige Zusage des Versicherers?
Stationärer Bereich (speziell für Zusatzversicherung)
Freie Krankenhauswahl Einige private Zusatzversicherungen übernehmen die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht geleisteten Mehrkosten (des allgemeinen Pflegesatzes), wenn ein anderes als in der Einweisung genanntes Krankenhaus in der Bundesrepublik Deutschland aufgesucht wird.
Dentaler Bereich - Zahn Der Zahnbereich umfasst die Zahnbehandlung, den Zahnersatz und die Kieferorthopädie.
Zahnersatz Als Zahnersatz bezeichnet man Behandlungen und Materialien zur Wiederherstellung des Gebisses nach Verlust von Zahnteilen, einem oder mehrerer Zähne. Die Gründe dafür können in der Schädigung von Zahn und Zahnhalteapparat durch Karies und Parodontitis liegen oder in dem Verlust durch einen Unfall.
Kieferorthopädie Die Kieferorthopädie befasst sich mit der Erkennung, Verhütung und Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden funktionellen Störungen.
Zahnbehandlung In den Bereich Zahnbehandlung fallen die Prophylaxe, die Kariesbehandlung, Zahnfleisch- und Zahnbetterkrankungen, zahnerhaltende Maßnahmen.
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