Lexikon
Alle
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Abdingung |
Will der Arzt einem Privatpatienten eine höhere Gebühr berechnen, als die Regelungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) vorsehen, kann er durch Vereinbarung mit dem Kunden eine von der GOÄ abweichende Vergütung festlegen (Abdingung). Diese Absprache muss vor der Behandlung schriftlich getroffen werden und darf keine anderen Erklärungen enthalten. Der Arzt muss dem Patienten eine Kopie dieser Vereinbarung auszuhändigen. Zur Wirksamkeit dieser Vereinbarung müssen allgemeine Rechtsgrundsätze einschließlich des AGB-Gesetzes berücksichtigt werden. |
| Abgeltungsteuer |
Ab 1.1.2009 wird auch in Deutschland eine Abgeltungsteuer für Kapitalvermögen (§ 20 EStG) ein geführt. Die neue Abgeltungsteuer ersetzt die bisherige Kapitalertragsteuer. Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören ab 2009 dann auch private Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren. Damit sind solche Gewinne auch bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr nicht mehr steuerfrei. Der Abgeltungsteuer unterliegen Zinsen, Dividenden, Erträge aus Investmentfonds und aus Zertifikaten. Der Abgeltungsteuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Das jeweilige inländische Kreditinstitut führt die Steuer an die Finanzverwaltung ab. Alle Angaben im Lexikon ohne Gewähr |
| Abschlusskosten |
Bestandteil der Betriebskosten eines Versicherungsunternehmens. Sie entstehen einmalig durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages (Abschlussprovisionen, Kosten der Antrags- oder Risikoprüfung, Kosten der Antragsbearbeitung und der Ausfertigung des Versicherungsscheins). |
| Aktuar |
Nach dem neuen Versicherungsrecht müssen Lebensversicherer und Private Krankenversicherer einen verantwortlichen Aktuar benennen, welcher über die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge zu wachen hat. Ausreichende Kenntnisse in der Versicherungsmathematik und Berufserfahrung werden vorausgesetzt. |
| Aktueller Rentenwert |
Der aktuelle Rentenwert ist Bestandteil der Rentenformel (Rentenanpassungsformel). Mit dem aktuellen Rentenwert werden Rentenanwartschaften (Anwartschaften) in Monatsrenten umgerechnet. Wer ein Jahr durchschnittlich verdient und Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet, erhält eine Altersrente in Höhe des aktuellen Rentenwerts. Der aktuelle Rentenwert wird jährlich mit Hilfe der so genannten Rentenanpassungsformel angepasst. Die Anpassungen orientieren sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung. Wegen der noch unterschiedlichen Einkommensverhältnisse im Westen und Osten Deutschlands, gilt für die neuen Bundesländer ein eigener aktueller Rentenwert (Rentenwert OST). |
| Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB |
Die Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und Versicherers, meist ergänzt um besondere Versicherungsbedingungen, legen Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes fest. Die AVB gehören zum Geschäftsplan der Versichererungen und brauchen seit 1994 nicht mehr vom (BAV) Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt zu werden. |
| Altersrückstellung / Alterungsrückstellu |
"Alterungsrückstellung wird auch Altersrückstellung, Deckungsrückstellung und Sparanteil in der privaten Krankenversicherung genannt. Der Beitrag richtet sich in der Privaten Krankenversicherung (PKV) nach dem Geschlecht, dem Eintrittsalter, dem gewählten Tarif und dem Gesundheitszustand. Benötigt die versicherte Person (VP) im höheren Alter mehr Leistung, dann führt das im Alter nicht zu einer altersbedingten Beitragserhöhung. Im Prinzip zahlt die VP während der gesamten Versicherungsdauer einen gleich bleibenden, also altersunabhängigen Beitrag, der für ein ""mittleres"" Alter der Vertragslaufzeit kalkuliert wird. Allerdings wächst mit steigendem Alter das Krankheits- und damit das Kostenrisiko. Da das Älterwerden der VP nicht zu höheren Beiträgen führen darf (§8a (2) der Musterbedingungen MB/KK), wird ein Teil des Beitrags (der Sparbeitrag) in die Alterungsrückstellung überführt. Die Alterungsrückstellung übernimmt eine tragenden Rolle in der PKV, sie ist ein entscheidender Faktor für die lebenslange Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens gegenüber den Versicherten. In den ersten Jahren ist der Beitrag höher, als das rechnungsmäßige Wagnis. Die Ersparnisse (Alterungsrückstellung) werden mit angesammelt und verzinst. Die Alterungsrückstellung wird also nicht nur aus dem Sparbeitrag gebildet. Wesentliche Quelle zum Aufbau der Altersrückstellung ist die Verzinsung. Kalkuliert wird mit einem Zinssatz (Rechnungszins) in Höhe von 3,5 Prozent. Tatsächlich liegt die Nettoverzinsung wesentlich höher. Die PKV Unternehmen sind verpflichtet 80 Prozent der über den Prozentsatz von 3,5 hinausgehenden tatsächlichen Zinserträge aus der Alterungsrückstellung zur Beitragsentlastung im Alter zu verwenden. Es darf allerdings eine 2,5-Prozentgrenze der vorhandenen Alterungsrückstellungen nicht überschritten werden. Die Hälfte der Mittel für die Altersrückstellung wird dazu eingesetzt, Beitragserhöhungen bei den alten Versicherten zu begrenzen. Die zweite Hälfte wird zum Aufbau von Anwartschaften und zur Beitragsentlastung aller Versicherten verwendet. Zur Stärkung der Alterungsrückstellung sind die privaten Krankenversicherungen seit 1.1.2000 dazu verpflichtet bei Versicherten, die mindestens Versicherungsschutz für ambulante und stationäre Heilbehandlung abgeschlossen haben, einen Zuschlag von 10 Prozent auf ihren Beitrag zu erheben und diesen Zuschlag ausschließlich für die Altersrückstellung zu verwenden." |
| Altersversorgung |
Die Altersversorgung umfasst alle Einkommensquellen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Alter. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Altersversorgung häufig synonym zu Altersvorsorge benutzt. Im weiteren Sinn umfasst sie aber auch die Absicherung der biometrischen Risiken, von denen die „Langlebigkeit“, also die Unsicherheit über die Länge des eigenen Lebens, besonders wichtig ist. |
| Altersvorsorge |
Unter Altersvorsorge versteht man ein Bündel von Maßnahmen, welches eine Einkommensquelle für das Alter schaffen soll. Bei kapitalgedeckter Altersvorsorge findet ein Ansparprozess statt, der einen längeren Zeitraum umfasst (Kapitaldeckungsverfahren). Verfügungsverzicht über die angesparten Mittel ist ein Merkmal der Altersvorsorge, damit die geplanten Zielsummen auch wirklich erreicht werden können. Durch Beitragszahlungen und den Zinseszinseffekt wird ein Kapitalstock aufgebaut. Aus diesem soll dann die Versorgung im Alter erfolgen. Durch Ertrag, Risiko und Liquidität der jeweiligen Anlage unterscheiden sich die so entstehenden Alterseinkommen. |
| Anlagenversicherung |
Die Anlagenversicherung ist eine Transportversicherung für Großprojekte im Anlagenbau, z. B. Fabriken, Seehafenanlagen, Flughäfen, Kraftwerke. Transport- und Montagerisiken, sowie weitere Risiken im Zusammenhang mit der Errichtung von Anlagen. |
| Anpassungsversicherung |
"Die Anpassungsversicherung wird auch als Zuwachs- oder dynamische Versicherung bezeichnet. Beitrag und Versicherungssumme werden erhöht. Die Grundlage für die Erhöhung ist meistens die Steigerung des Höchstbeitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung. Manche Versicherer bieten für die Dynamik auch feste Prozentsätze. In der Regel werden beide Erhöhungsmöglichkeiten angeboten. Obwohl sich durch die Anpassungsversicherung der Versicherungsschutz erhöht, werden keine Gesundheitsfragen gestellt. Widerspricht man der Dynamik allerdings mehr als zweimal hintereinander, wird sie aus dem Vertrag genommen. Dann kann man auch eine weitere Versicherung abschließen, weil wieder die Gesundheitsfragen gestellt würden; das aktuelle Eintrittsalter wird sowieso immer zugrunde gelegt. (Siehe auch ""Dynamische Lebensversicherung"")" |
| Ansparphase |
"Ansparphase ist ein Begriff des Bausparens; Unter der Ansparphase versteht man die Zeit vom Abschluss eines Bausparvertrages - Beginn der Einzahlungen - bis zu dessen Zuteilung . Wenn ein Bausparvertrag zugeteilt ist, sollte er nicht weiter bespart werden. Der Bausparer kann sich dann das angesparte Guthaben inklusive Zinsen und eventueller Prämien auszahlen lassen. Oder er nimmt das zinsgünstige Bauspardarlehen in Anspruch. Geplant nimmt man das zinsgünstige Bauspardarlehen in Anspruch; Sinn und Zweck des Bausparvertrags." |
| Antragsteller |
Der Antragsteller einer Versicherung ist der Versicherungsnehmer, der Kunde und Vertragspartner des Versicherungsunternehmens. Er unterschreibt den Antrag und benennt den oder die Bezugsberechtigten. Er muss nicht Beitragszahler oder versicherte Person sein. |
| Anwartschaftsversicherung |
Die Anwartschaftsversicherung ist ein Zweig der Privaten Krankenversicherung und bewahrt während einer nicht versicherten Phase ohne Leistungsansprüche gegen einen Anwartschaftsbeitrag die Rechte aus einer privaten Krankenversicherung. Immer ohne erneute Gesundheitsprüfung, aber je nach Anwartschaft mit neuem, also höheren Eintrittsalter. So sichern sich zum Beispiel Polizisten und Soldaten mit Anspruch auf freie Heilfürsorge die Vorteile einer privaten Krankenversicherung. Für arbeitslos gewordene Privatversicherte kann die Anwartschaftsversicherung auch interessant sein, denn Arbeitslose werden automatisch in der GKV versicherungspflichtig, wenn sie nicht bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben. |
| Anzeigepflicht |
"Der Versicherungsnehmer ist bei Abschluss, Änderung oder Wiederinkraftsetzung seiner privaten Krankenversicherung, Lebensversicherung, Unfallversicherung etc. dazu verpflichtet, den aktuellen und vergangenen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß anzugeben. Verschweigt er gravierende Krankheiten oder gibt sie nicht richtig an, dann spricht man von einer ""Verletzung der Anzeigepflicht"". Ist eine solche nachzuweisen, so kann der Versicherer innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss bzw. nach Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages (bei Berufsunfähigkeitsversicherungen innerhalb von zehn Jahren) von diesem zurücktreten." |