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Krankentagegeld = KT / KTG
Schließt sich - bei Angestellten - an die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers an. Ersetzt das Nettoeinkommen, den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit. Selbstständige können ein KT versichern, welches schon ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit leistet.

Die sogenannte Krankentagegeldversicherung ist eine Sparte der privaten Krankenversicherung. Die Kranken Tagegeldversicherung sichert das Einkommen während einer temporären krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.

Gesetzlich Versicherte stocken mit der privaten Tagegeldversicherung ihr Krankengeld auf, um nicht unter ihr übliches Nettogehalt zu fallen. Arbeitnehmer erhalten in der Regel nach Beginn einer Krankheit noch sechs Wochen lang die Lohnfortzahlung bzw. Gehaltsfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber. Vom vereinbarten Zeitpunkt an - bei Selbstständigen und Freiberuflern auch schon vor der siebten Woche - wird das versicherte Tagegeld der Krankentagegeld-Versicherung gezahlt. Die Höhe des Tagegeldes bestimmt der Versicherte selbst. Es kann maximal das ungefähre Nettogehalt abgesichert werden.

Das Krankentagegeld ist mit einer privaten Kranken-Vollversicherung versicherbar oder als Zusatzversicherung für gesetzlich oder freiwillig Versicherte geeignet.

Als freier Versicherungsmakler vergleiche ich für Sie private Krankenversicherungen und Krankengeldtarife von vielen Gesellschaften. Hier sehen Sie nur einen Teil meiner Krankenversicherer, privaten Krankenkassen:

Allianz Krankenversicherung
Alte Oldenburger
ARAG
AXA Krankenversicherung
Barmenia
BBKK
BDAE
BKK Salus
Central Krankenversicherung
Concordia
Continentale Krankenversicherung
CSS Versicherung
DBV-Winterthur
Deutscher Ring
DEVK
DKV
Gothaer Krankenversicherung
Hallesche
Hanse Merkur
Inter
LKH
Mannheimer Krankenversicherung
Münchener Verein
Nürnberger
R+V
SDK
Signal Iduna
Union Krankenversicherung ( Consal)
Universa Krankenversicherung
Victoria
Württembergische Krankenversicherung