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Beamte erhalten eine ausführliche Beratung mit Vergleichen zu den Tarifen der Privaten Krankenversicherungen für den öffentlichen Dienst - Beamtentarife - von Versicherungsmakler und PKV-Experten Peter Müller

Beamte können unabhängig von Ihrem Einkommen eine private Krankenversicherung abschließen. Sie sind damit nicht versicherungspflichtig - pflichtversichert in der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung / Krankenkasse)

Die Beamten bekommen vom AG = Arbeitgeber eine Beihilfe zu den Gesundheits- bzw. Krankheitskosten. Nach den Vorschriften des Bundes und der meisten Länder deckt sie für den Berechtigten 50% der Aufwendungen - sogar 70% im Ruhestand, für den Ehegatten 70% und für die Kinder 80%. Die PKV = Private Krankenversicherung bietet auf die Beihilfe abgestimmte Tarife zu günstigen Preisen, da ja nur noch die "Restkosten" versichert werden müssen.


Erleichterter Wechsel in die PKV aus der GKV für Beamte

Aktion für Gesetzlich-versicherte Beamte:
Die private Krankenversicherung (PKV) bietet Beamten einen Versicherungsschutz an, der passgenau auf die Leistungen der Krankenversorgung der Beamten (Beihilfe) abgestimmt werden kann. Beamte und ihre Familienangehörigen haben somit die Möglichkeit, sich optimal für den Krankheits- und Pflegefall abzusichern. Trotzdem gibt es Beamte, die noch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Häufig handelt es sich hierbei um Beamte mit Vorerkrankungen, die üblicherweise einen privaten Krankenversicherungsschutz ausschließen oder Risikozuschläge erfordern. Für diese Personengruppe bietet die PKV seit dem Jahr 2005 einen erleichterten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung an.

Die Anschriften und Rufnummern der privaten Krankenversicherungsunternehmen, die sich an dieser Öffnungsaktion für gesetzlich krankenversicherte Beamte zu erleichterten Bedingungen beteiligen, teilen wir Ihnen gerne mit. Die jeweiligen Bedingungen können dort erfragt werden. Gerne helfen wir Ihnen beim Vergleich der Angebote zum Abschluss der PKV.

Die erleichterten Zugangsbedingungen

  • Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt.
  • Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen.
  • Zuschläge zum Ausgleich erschwerter Risiken werden – soweit sie erforderlich sind – auf maximal 30% des tariflichen Beitrags begrenzt.

Der Versicherungsschutz ist so ausgestaltet, dass der Versicherungsnehmer in Kombination mit seinem Beihilfeanspruch eine 100-prozentige Absicherung im Krankheitsfall erhält.

Quelle: http://www.pkv.de PKV ist der Verband der privaten Krankenversicherung e.V.