Geschrieben von: Versicherungsmakler PKV Peter Müller   

Krankenversicherungsvergleich Private Krankenversicherungen Test PKV Tarif-Vergleich billiger besser krankenversichert durch Beratung + Check vom Versicherungsmakler - Krankenversicherungsmakler

Expertenseite private Krankenversicherungen mit Tarif-Analyse von PKV Versicherungsmakler Peter Müller. Von Ihrem Berater erhalten Sie den Marktüberblick, Hilfe und eine ausführliche, verständliche Beratung zum Abschluss einer guten und günstigen privaten Krankenversicherung (PKV); nicht "teuer billig" (z.B. durch zu hohe Selbstbeteiligungen jedes Jahr, fehlende Leistungen, geringer Zahnersatz usw.).
Als freier Versicherungsmakler vergleiche und berate ich neutral und ungebunden von den Gesellschaften zum wichtigen Thema private Krankenversicherung für Beamte, Selbständige und Freiberufler, leitende Angestellte, freiwillig gesetzlich Kranken-Versicherte und Existenzgründer.


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Tester Highlights einer guten Privaten Krankenversicherung

* Beitragsrückerstattung bis zu 6 Monatsbeiträgen = 50% Nachlaß / Rabatt?
* Weitere Preissenkung durch mögliche Selbstbeteiligung
* Beitrag ist unabhängig vom Einkommen
* Beamtentarife freie Heilfürsorge
* Beamtenanwärter-Tarife - Beamter auf Widerruf
* Freie Arztwahl
* Privatpatient beim Arzt
* Privatpatient beim Zahnarzt
* Privatpatient im Krankenhaus
* Privatpatient bei ambulanter Operation
* Privatpatient beim Heilpraktiker
* Freie Krankenhauswahl
* Chefarztbehandlung
* Einzelzimmer bzw. Einbett- oder Zweibettzimmer mit eigenem Bad und Toilette auf der Privatstation
* Kostenerstattung aller medizinisch notwendigen Behandlungen und Medikamente
* keine Bindung an Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) und der Zahnärzte (GOZ)
* Fahrtkostenerstattung
* Zahnersatz je nach Tarif bis 100% (Implantate, Keramik, Gold)
* Kranken-Tagegeld ohne zeitliche Begrenzung (GKV nur 78 Wochen)
* Brillen und Kontaktlinsen je nach Tarif
* Sonder Tarife für Existenzgründer, Jungunternehmer, Freiberufler und Selbständige


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Kündigen Sie Ihre Private Krankenversicherung bei der Central Versicherung bis 30.September 2012 / 30.9.2012 zum Jahresende

krassee Preiserhöhung, starke Beitragserhöhung der Central Versicherung / Central Private Krankenversicherung

Seit dem radikalen Umbau der Central Kranken Versicherung steht es nicht gut um den Kunden Service; und die Kosten erreichen ungeahnte Höhen, besonders Kunden mit privater Krankenversicherung werden von der BAP (Beitragsanpassung) getroffen.

Die Central hat sich vom klassischen Vertrieb über eigene Versicherungsvertreter und von uns Versicherungsmaklern getrennt und wird künftig allein über den Strukturvertrieb der Deutschen Vermögensberatung DVAG vertrieben. Sie wissen was man über Strukis sagt...........?

Die knapp kalkulierten, billigen Einsteiger-Tarife sind ausgeufert, extreme Beitragsanpassungen erfolgen, Tarife wurden vom Markt genommen und geschlossen. So kommt fast kein neuer Kunde mehr dazu – die Tarife können vergreisen. Gesunde Kunden kündigen der Central und wandern ab, Kranke müssen bleiben – ein Teufelskreis......

Wechseln Sie Ihren Tarif! Nutzen Sie Ihr außerordentliches Kündigungsrecht von mindestens 1 Monat nach Kenntnis einer Beitragserhöhung. Als Versicherungsmakler berate ich Sie gerne mit meiner Auswahl praktisch aller guten deutschen privaten Krankenversicherungen.

Letzte Meldung Central Private Krankenversicherung enorme Beitragserhöhung bzw. Preiserhöhung: Der bekannte Kranken-Versicherer Central erhöht zu 2012 / hebt die Preise / Beiträge / Tarife der privaten Kranken- und Beihilfe-Versicherung extrem stark an. Dadurch hatten Central Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht ihrer PKV von mindestens 4 Wochen wegen Beitragsanpassung. Sollten Sie dieses Recht verpasst, versäumt haben, kündigen Sie ggf. zum Jahreswechsel 2012 / 2013.

 

Erleichterter Wechsel in die Private Krankenversicherung PKV 2011. Wegfall der Drei-Jahres-Regelung

Mit dem GKV-Finanzierungsgesetz wird die alte Rechtslage wieder eingeführt, wie sie vor der letzten Gesundheitsreform im Jahre 2007 galt: Angestellte werden mit Ablauf des Jahres versicherungsfrei, in welchem ihr Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (oder auch Versicherungspflichtgrenze) übersteigt und voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb dieser Grenze liegen wird.

Weil die neuen Regelungen bereits 2010 in Kraft traten, schieden Ende des Jahres auch Arbeitnehmer aus der Versicherungspflicht aus, deren Gehalt diese Verdienstgrenze erstmalig in diesem Jahr überschritten hat. Diese Jahresarbeitsentgeltgrenze lag im Jahr 2010 bei 49.950 Euro und ist ab 2011 leicht auf 49.500 Euro gesenkt.

Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitnehmer in dem Jahr, in welchem sein regelmäßiges Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, tatsächlich ein Gehalt dieser Höhe erzielt hat. Ausreichend ist vielmehr, dass sein Jahresgehalt im Laufe eines Jahres die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer bezieht von Januar bis November 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt in Höhe von 45.000,-- Euro, verdient also in diesem Zeitraum 41.250,-- Euro. Ab Dezember 2010 erhöht sich sein regelmäßiges Jahresgehalt auf 50.100,-- Euro und er verdient in diesem Monat 4.175,-- Euro. Insgesamt hat der Arbeitnehmer in diesem Jahr 45.425,-- Euro verdient, sein regelmäßiges Gehalt liegt also unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 49.950,-- Euro. Weil er allerdings ab Dezember 2010 ein regelmäßiges Jahresgehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bezieht und auch im nächsten Jahr voraussichtlich beziehen wird, ist er ab dem 1. Januar 2011 versicherungsfrei und kann in die private Krankenversicherung wechseln.

Auch nach der neuen Rechtslage gilt, dass nur regelmäßige Gehaltsbestandteile, also beispielsweise neben dem Grundgehalt auch regelmäßige Zahlungen von Weihnachts- und Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder regelmäßig gezahlte Zulagen berücksichtigungsfähig sind, während Bonuszahlungen oder einmalige Sonderzahlungen nicht auf die Jahresarbeitsentgeltgrenze anzurechnen sind.

Quelle: http://www.pkv.de/positionen/gesundheitsreform-neuregelungen-2010/

Erleichterter Wechsel in die PKV aus der GKV für Beamte
Aktion für Gesetzlich-versicherte Beamte:
Beamte und ihre Familienangehörigen haben in der PKV die Möglichkeit, sich optimal für den Krankheits- und Pflegefall abzusichern. Trotzdem gibt es Beamte, die noch in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind. Häufig handelt es sich hierbei um Beamte mit Vorerkrankungen, die üblicherweise einen privaten Krankenversicherungsschutz ausschließen oder Risikozuschläge erfordern. Für diese Personengruppe bietet die PKV seit dem Jahr 2005 einen erleichterten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung


Kündigungstermin 30.09.2012 PKV = Private Krankenversicherung
Der 30 September / 30.09. jedes Jahr ist bei vielen Gesellschaften der privaten Krankenversicherung der reguläre Kündigungstermin für Ihre private Krankenversicherung (Voll- und Zusatzversicherung). Die Kündigung erfolgt zum 31.12. des Jahres. Die Mindestvertragslaufzeit muss vorbei sein; meist 2 Jahre.
Hiervon unberührt bleibt Ihr außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat ab Kenntnis einer Beitragserhöhung oder Leistungsverschlechterung (z.B. weniger Zahnersatz, mehr Selbstbeteiligung etc.). 

Beitragserhöhung bzw. Erhöhung der privaten Krankenversicherung zu Januar 2013

Wenn Sie erst im Januar oder Februar erfahren, dass Ihre Private Krankenkasse / Krankenversicherung (PKV) mehr abbucht, weil der Versicherungsbeitrag erhöht wurde, haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht von 1 Monat. Sie können dann noch im Januar oder ggf. Februar in eine andere private Krankenversicherung oder einen anderen Tarif wechseln. Dies setzt voraus, dass Sie den Brief oder das Schreiben mit der Erhöhung nicht erhalten haben. Es gehen von diesen vielen Millionen Briefen natürlich immer welche verloren und kommen eben nicht an.

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  • VORSICHT bei Wahlleistungstarifen der Gesetzlichen Krankenkassen!

    Im Moment häufen sich die Fälle, bei denen neu PKV-versicherte Kunden vor Ablauf einer Frist von drei Jahren (!!) nicht aus ihrer gesetzlichen Krankenkasse gelassen werden, selbst wenn ein Statuswechsel von „angestellt“ zu „selbständig“ stattfindet.
    Grund sind die sogenannten „Wahlleistungstarife“ der GKV:

    •   Selbstbehalttarif
    •   Beitragsrückerstattungstarif
    •   Kostenerstattung
    •   Hausarzttarif

    So lässt sich einiges an Geld sparen. ABER:
    Der Wahlleistungstarif bindet die Person für 3 Jahre an diesen Tarif und an diese Krankenkasse!
    Auch der Wechsel in die Private Krankenversicherung ist dann vor Fristablauf nicht möglich!
    Wenn man also bereits mit einem Wechsel in die PKV liebäugelt und alle anderen Voraussetzungen erfüllt, sollte man auf keinen Fall in einen Wahlleistungstarif bei der GKV wechseln. Er schränkt die Entscheidungsfreiheit zu stark ein.

    Anders sieht es  bei der 18-monatigen Mindestdauer bei normalen GKV-Tarifen aus. Sie betreffen den Wechsel in die PKV nicht. Mit der 18-Monatsfrist soll nur das allzu häufige Springen unter den gesetzlichen Kassen unterbunden werden. Diese Regelung stammt noch aus der Zeit, als es noch Unterschiede bei den Beitragssätzen der gesetzlichen Kassen gab und keinen Einheitsbeitrag.

Sehr solide Zuwächse in der Privaten Krankenversicherung auch für die Beitragsreduzierung im Alter

Die Alterungsrückstellungen in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung sind im Jahre 2009 um 10 Milliarden auf 144 Milliarden Euro angewachsen. Dies entspricht einem Anstieg von 7,5 Prozent gegenüber 2008. Nach den aktuellen Branchenzahlen waren in der PKV 8,81 Millionen Menschen vollversichert, 21,71 Millionen zusatzversichert. Die Pflegezusatzversicherung verzeichnete einen Zuwachs um 165.100 Personen.

Neuerungen Krankenversicherung ab 2011 Kürzere Bindungsfristen bei Wahltarifen

Freiwillig gesetzlich Versicherte, die einen Wahltarif bei ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben (z.B. Versicherungsschutz mit Selbstbehalt, Beitragsrückerstattung), unterliegen derzeit einer 3-jährigen Mindestbindungsfrist. Nach Ansicht der gesetzlichen Krankenkassen gilt diese Mindestbindungsfrist nicht nur für einen Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse, sondern auch für den Wechsel in die PKV.

Diese Mindestbindungsfrist wird durch das GKV-Finanzierungsgesetz teilweise auf ein Jahr verkürzt. Für Wahltarife, die Versicherungsschutz mit

• Beitragsrückerstattung
• Kostenerstattung oder
• die Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen

bieten, gilt ab dem 2. Januar 2011 nur noch eine einjährige Mindestbindungsfrist. Für Wahltarife, die Selbstbehalte vorsehen sowie Krankengeld-Wahltarife gilt allerdings weiterhin eine dreijährige Mindestbindungsfrist.

Die meisten Selbständigen, die in der GKV Krankengeld nur über den Abschluss eines Wahltarifs versichern können, tappen oft in diese Falle: Obwohl sie nicht in der GKV versicherungspflichtig sind und ihre freiwillige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse jederzeit zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen können, um in die PKV zu wechseln, führt der Abschluss eines Krankengeld-Tarifs dazu, dass sie drei Jahre lang an die GKV gebunden sind. Versicherte, die sich nicht so lange an eine gesetzliche Krankenkasse binden wollen, sollten deshalb Abstand vom Abschluss solcher Tarife nehmen. Sie können das KTG auch parallel zur Gesetzlichen bei einer Privaten abschließen.

Berufsanfänger und ehemals Selbstständige

Ohne Wartezeit können Personen in die PKV wechseln, die erstmals eine Beschäftigung aufnehmen und sofort ein Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze erzielen. Das gleiche gilt für Privatversicherte Selbstständige, die sich für den Wechsel in ein Angestelltenverhältnis entscheiden.

Unsere Spezialität: laufende Schwangerschaft bei Antrag auf Private Krankenversicherung PKV

Versicherungsmakler Peter Müller vermittelt auch private Krankenversicherung für Schwangere bei Antragstellung bzw. Antragaufnahme. Viele Private Krankenversicherer bieten keinen oder reduzierten Versicherungsschutz beim Abschluss einer neuen Krankenversicherung für eine laufende Schwangerschaft der Kundin. Andere private Krankenkassen schränken die Leistungen für die aktuelle Schwangerschaft stark ein (z.B. nur Regelleistungen im Krankenhaus ohne die privat ärztlichen Wahlleistungen). Wir bieten Schwangeren auf Wunsch namhafte Privatversicherungen mit vollem Leistungsumfang als Privatpatientin erster Klasse ohne Einschränkung.

Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen stehen für beide Geschlechter gleichermaßen

Analyse Private "Krankenkassen" - Private Krankenversicherungen in unserem Test

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Selbständige und Freiberufler, leitende Angestellte und freiwillig gesetzlich Kranken-Versicherte.
Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 31. März 2012 um 09:55 Uhr